RA CHRISTOPH KLEMENT - MIETRECHT
SOFORT - TERMINVEREINBARUNG
- oder -
95 % aussergerichtliche Erfolge
Jahrzentelange Erfahrung
kostenlose Anfrage Ihres Falls
Effizient und transparent
Christoph Klement – Ihr Rechtsanwalt für Mietrecht
Jeder Mensch hat in Deutschland das Recht auf Wohnraum, wobei ein Teil davon vermietet wird und ein anderer zum Verkauf steht. Zwischen Mieter und Vermieter kommt es allerdings immer wieder zu Unstimmigkeiten und unterschiedlichen Vorstellungen. Auch das Aufsetzen eines gültigen Mietvertrages kann zu Problemen führen. Ich helfe Ihnen, als kompetenter Rechtsanwalt für Mietrecht.
Was ist im Mietrecht geregelt?
Auch das Mietrecht wird im Bürgerlichen Gesetzbuch BGB definiert und geregelt. Sowohl Mieter, als auch Vermieter, sollten dieses zumindest in seinen Grundlagen kennen. Da allerdings auch dieser Bereich aus dem Deutschen Recht ziemlich komplex ist, kommt es zwischen Mietern und Vermietern gerne mal zu Problemen. Viele Fälle enden vor Gericht, meist nach Ablauf einer bestimmten Mietzeit. Und diese Fälle häufen sich, denn der Großteil der Bevölkerung wohnt zur Miete. Aus diesem Grund steht der Mietschutz ziemlich weit oben in der Gesetzgebung. Vermietern soll es demnach nicht mehr so einfach sein, seine Mieter zu kündigen. Und Vermieter sollen insofern geschützt werden, als das sich Mieter an gewisse Regelungen halten müssen, wenn sie dessen Eigentum nutzen möchten.
Das Mietrecht definiert also die hauptsächlichen Pflichten eines Mietvertrages. Dieser ist die Grundlage für eigentlich alle Mietverhältnisse, sodass es hier individuell aufgesetzte Regelungen geben kann. Die Hauptpflichten eines Mietvertrages laut BGB:
- Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren.
- Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.
Der Mieter muss dem Vermieter eine Kaltmiete plus Nebenkosten zukommen lassen. Außerdem hat der Mieter die Sache ordnungsgemäß zu nutzen und Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache unverzüglich an den Vermieter weiterzugeben. Einem Dritten ist die Mietsache nicht zu überlassen, die mietvertraglichen Pflichten sind zu erfüllen. Der Mieter hat weiterhin die Pflicht, die Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben.
Weiterhin im Mietrecht geregelt sind:
- Kündigungen und außerordentliche Kündigungen seitens des Vermieters oder des Mieters
- Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen
- Mieterhöhungen
- Inhalte des Mietvertrages
Der Mietvertrag wird vor Gericht meist zum großen Streitpunkt. So werden immer wieder ungültige oder nicht zulässige Passagen von Mietern unterschrieben, dessen Einhaltung vom Vermieter durchgesetzt werden will. Gerade bei mehrjähriger Nutzung kann ein veralteter Mietvertrag Klauseln enthalten, welche heute vor Gericht keinen Bestand mehr hätten.
Mietrecht – gültig für Mieter und Vermieter
Das Deutsche Mietrecht ist für Mieter und Vermieter gültig und bindend. Er baut auf dem Mietvertrag ab, welcher von beiden Parteien unterzeichnet werden muss. Leider kommt es immer wieder vor, dass sich eine der Parteien nicht an die vereinbarten Aspekte aus dem Vertrag hält. Dabei ist das Fehlverhalten nicht immer pauschal auf den Mieter zu übertragen. Viele Vermieter nutzen ihre vermeintliche Überposition aus, um beispielsweise mehr Geld verlangen oder einsparen zu können. Gerne werden daher Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten auf den Mieter abgewälzt. Trauen Sie sich, sich in diesen Fällen an mich zu wenden: Christoph Klement, Rechtsanwalt für Mietrecht, 97711 Maßbach, Raum Bad Kissingen / Schweinfurt)
- Überprüfung von Mietvertragen und Prüfung auf Gültigkeit
- Unzulässig auferlegte Sanierungs- oder Renovierungsarbeiten
- Unzumutbare Schäden innerhalb der Wohnung (Schimmel, Feuchtigkeit, nicht funktionierende Sanitäranlagen)
- Willkürliche oder zu hohe Mieterhöhung
- Kündigung und fristlose Kündigung
Diese und weitere Probleme führen häufig Mandanten in meine Kanzlei. Seien Sie versichert, dass ich in Ihrem Interesse handeln und Ihren Fall bearbeiten werde.
Schnittstellen zum Familienrecht und Erbrecht
Im Bereich des Mietrechts beschäftigen wir uns hauptsächlich mit der Gestaltung von Mietverträgen oder Kündigungen im Bereich eines Mietverhältnisses. Auch diverse Räumungsverfahren oder Mieterhöhungsverfahren fallen in den Bereich des Mietrechts. Ab und an kommt es allerdings vor, dass sich das Mietrecht in gewissen Fällen mit dem des Familienrechts oder des Erbrechts überschneiden.
Letzteres ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Mieter stirbt und ein unvollendetes Mietverhältnis zurücklässt. Somit tritt an dieser Stelle der Erbe in das Mietverhältnis und erbt folglich auch sämtliche Rechte. Er kann beispielsweise das Mietverhältnis fortsetzen oder aber beschließen, den Mietvertrag zu kündigen. Erben steht aber folglich auch ein Sonderkündigungsrecht zu, falls diese den Mietvertrag nicht übernehmen wollen. Zwar müssen die Erben den Vertrag schriftlich kündigen, der Kündigungszeitraum beläuft sich allerdings auf nur einen Monat. Auch dem Vermieter steht ein Sonderkündigungsrecht zu, allerdings nur dem Erben gegenüber, welche selbst keine Mieter waren.
Wie ich Ihnen als Anwalt für Mietrecht helfen kann
Das Mietrecht mag etwas komplex sein und zunächst scheint es so, als hätten Vermieter alle Optionen offen, während der Mieter sämtliche Bedingungen hinzunehmen hat. Leider ist dies auch oft der Fall, da es Vermietern freisteht, ihre Mieter auszuwählen. Und so kommt es täglich zu Mietvertragsunterzeichnungen, welche mit Klauseln und unzulässigen Unterpunkten versehen sind. Dennoch müssen Sie sich im Anschluss an das Mietverhältnis nicht alles gefallen lassen. Gemeinsam überprüfen wir Ihren Mietvertrag und handeln anhand der Dinge, die Sie tatsächlich zu erfüllen haben.
Womöglich haben Sie auch nach Auszug einen entsprechenden Brief seitens Ihres Vermieters erhalten, welcher Sie zur Nachzahlung auffordert. Dies passiert relativ häufig, ohne dass dies begründet wäre. Kommen Sie mit derartigen Aufforderungen gerne zu mir und bringen Sie bestenfalls Fotografien mit. Und auch im umgekehrten Fall dürfen Sie sich als Vermieter an mich wenden, wenn Ihnen Schäden entstanden sind.
Als Vermieter beispielsweise stehen Sie vor anderen Problemen, beispielsweise im Fall von Mietnomaden. Da Mietern ein entsprechender Schutz vor Obdachlosigkeit zusteht, ist es häufig schwierig, einen unerwünschten Mieter aus der Wohnung zu bekommen. So etwa dann, wenn dieser seine Miete schon länger nicht mehr bezahlt und Ihre Kündigung absolut gerechtfertigt ist. Ich unterstütze Sie hier in allen Instanzen und garantiere Ihnen eine schnelle Abwicklung.
Generell strebe ich als Rechtsanwalt für Mietrecht auch außergerichtliche Einigungen an, sodass Mietverhältnisse entweder in Ordnung gebracht werden, oder aber zu einer friedlichen Beendigung gelangt.
Christoph Klement Rechtsanwalt
Henneberger-Str.7
D-97711 Maßbach
Tel.: +49 (0)97 35 82 84 15
E-mail: ra-klement@web.de
» Neues Mandat
ÖFFNUNGSZEITEN:
Mo. – Do. :
08:00 – 17:00 Uhr
Freitag:
08:00 – 15:00 Uhr
Kontakt & Terminanfrage
Senden Sie uns Ihre Terminanfrage oder Ihr Anliegen – wir beantworten Ihre Anfrage schnellstmöglich.
Ich stimme mit dem Absenden zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner
Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht.
Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an ra-klement@web.de widerrufen.
Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.