RECHTSANWALT FÜR  VERKEHRSRECHT

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Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht

Innerhalb der Straßenverkehrsordnung kommt das Verkehrsrecht zum tragen und  nicht selten kommt es hier zu Streitigkeiten. Als kompetenter Rechtsanwalt für Verkehrsrecht stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung. Und auch wenn so ziemlich jeder Haushalt mindestens einen Führerschein und ein Fahrzeug besitzt, kennen sich die wenigsten mit geltendem Recht aus. Nicht immer sind ausgestellte Strafzettel gerechtfertigt und nicht immer sind Unfälle klar einem Schuldigen zuzuordnen.

Was ist im Verkehrsrecht geregelt?

Als Teil des Verkehrswesens kommt das Verkehrsrecht zum Einsatz. Das bedeutet, dass sämtliche Fälle rund um den Verkehr mit Gütern und Personen behandelt werden. Da dieser Rechtsbereich sehr komplex ist, kommt es natürlich trotz aller Vorschriften immer wieder zu Streitigkeiten. Auch stoßen hier Vorschriften aus dem öffentlichen Recht und diejenigen des Privatrechts zusammen. Das Verkehrsrecht wird auch als Straßenverkehrsrecht bezeichnet. Jeder der am Straßenverkehr teilnimmt, wird automatisch mit den jeweiligen Gesetzen konfrontiert. Dies kann als Fußgänger, als Fahrradfahrer oder als Auto- und LKW-Fahrer der Fall sein. Das Verkehrsrecht soll für einen funktionstüchtigen und sicheren Verkehrsfluss sorgen.

Bestandteile des Verkehrsrechts

Das Verkehrsrecht bezieht sich nicht nur auf die befahrbaren Straßen:

  • Das Luftfahrtsrecht
  • Das Eisenbahnrecht
  • Das Seeschifffahrtsrecht
  • Recht über Verkehrsabläufe auf Wasserstraßen oder einer Binnenschifffahrt

Verkehrsteilnehmer können sich also breit verteilen, genauer gesagt auf allen Plätzen und Wegen. Für jeden Teilnehmer sind jedoch bestimmte Bereich vorgesehen. So müssen sich Fußgänger in Fußgängerzonen aufhalten und Fahrradfahrer auf Radwegen fahren. Wichtig zu wissen ist, dass sämtliche Gesetze ständig modernisiert und erneuert werden müssen. Das Straßenverkehrsrecht existiert nämlich bereits seit 1909 und wird vor allem seit Anfang des 20. Jahrhunderts immer wieder aufbereitet. Einige Bereiche jedoch sind immer noch nach der ursprünglichen Gesetzeslage geregelt. So etwa wenn es um das Fahrverbot, die Erteilung eines Führerscheins oder das Punktesystem geht.

Inhalte des Straßenverkehrsgesetzes

  • Verkehrsvorschriften
  • Haftung
  • Straf- und Bußgeldvorschriften
  • Übergangsregelungen und gemeinsame Vorschriften
  • Das Fahrerlaubnisregister
  • Fahrzeugregister
  • Verkehrszentralregister

Folgende Unterpunkte sind im Verkehrsrecht geregelt

  • Sämtliche mögliche Bußgelder
  • Der Bußgeldbescheid im Falle eines Verstoßes
  • Der Bußgeldkatalog als Übersicht für Vergehen
  • Der Bußgeldrechner zur Berechnung der Strafe
  • Die Fahrerlaubnis
  • Das Fahren ohne Führerschein und Fahrerlaubnis
  • Der Führerschein
  • Fahrerflucht nach einer Beteiligung an einem Unfall
  • Das Fahrverbot
  • Die MPU
  • Probezeit nach Erlangen des Führerscheins
  • Alkohol am Steuer und Promillegrenze
  • Punkte in Flensburg

Im Straßenverkehrsgesetz sind über 60 Paragraphen verankert. So beispielsweise das Gesetz zur 0,5 Promille Grenze in Deutschland. Auch ernst zu nehmen ist der Paragraph zum Fahren ohne Fahrerlaubnis. Beide Vergehen werden strikt geahndet und unter Strafe gestellt, welches nicht immer nur mit dem Entzug des Führerscheins einhergeht, sondern auch mal mit einer Freiheitsstrafe enden kann.
Die StVO ist in drei Teile untergliedert. Allgemeine Verkehrsregeln, Zeichen und Verkehrseinrichtungen und die Durchführungs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften. „Ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme“ führen als Leitsatz die StVO an.

Die Unfallabwicklung durch einen Anwalt

Unfälle passieren, trotz ständiger Vorsicht und Rücksichtnahme. Immerhin wird der Straßenverkehr immer komplexer und unübersichtlicher. So passieren oftmals unverschuldete Unfälle oder eben solche, die auf die eigene Kappe gehen. Unmittelbar nach dem Unfall sollte Ihr erster Anruf natürlich nicht mir gelten. Hier haben Sie sich so zu verhalten, wie Sie es in der Fahrschule gelernt haben. Sie sichern die Unfallstelle und leisten im Bedarfsfall erste Hilfe. Auch die Beweissicherung steht an, sodass Sie Fotos machen dürfen. Sichern Sie Telefonnummern und Anschriften und notieren Sie sich auch die Nummernschilder von beteiligten Fahrzeugen. Im Anschluss kann auch die Polizei hinzugezogen werden. Diese ist allerdings nicht dazu verpflichtet, leichte Unfälle ohne Personenschaden aufzunehmen.
Hier beginnt die Schadensregulierung. Oft werden hier Vereinbarungen getroffen, ohne die Haftung oder die Erstattung zu klären. Das Auto wird abgeschleppt und repariert, ohne vorab einen Gutachter den Schaden dokumentieren zu lassen. Grundsatz einer jeden Regulierung ist die Klärung in Sachen Haftung. Das bedeutet, dass Sie eine schriftliche Aussage seitens der Versicherung vorliegen haben müssen, ehe Sie eine Werkstatt beauftragen sollten. In dieser sind schließlich Aussagen wie: „Wir bestätigen die Haftung dem Grunde nach“ oder „Wir erklären uns bereit, den Schaden zu regulieren“. Diese Erklärungen sind meist ohne anwaltliche Hilfe nicht zu erwirken. Ich, Christoph Klement, 97711 Maßbach, Raum Bad Kissingen / Schweinfurt, helfe Ihnen dabei.

Der Führerscheinentzug und Knöllchen – Beratung und Vertretung im Bußgeldverfahren

Ja, manchmal lohnt es sich tatsächlich, gegen die Bußgeldbehörde vorzugehen. Auch dann, wenn einem die Polizei direkt vorwirft, zu schnell gefahren zu sein. Eine schriftliche Stellungnahme kann zwar zunächst eine Möglichkeit sein, allerdings sollten Sie dies nicht unüberlegt tun. Eine frühe Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kann sinnvoll sein, um Ihre Interessen zu sichern. Ihre Vorteile:

  • Als Mandant brauchen Sie sich nicht länger um Abgabefristen zu kümmern
  • Zugeschickte Unterlagen leiten Sie einfach an mich weiter

Auch wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, dürfen Sie mich gerne kontaktieren. Dabei gilt meist eine Frist von zwei Wochen, um hier einen Einspruch einzulegen. Um den Bescheid nicht rechtskräftig werden zu lassen, ist dies absolut notwendig. Ich helfe Ihnen folglich dabei, dass der Sachverhalt erneut geprüft wird.

Vertretung vor Gericht im Verkehrsrecht

Möglicherweise kommt es im Anschluss zu einer Abgabe an den Bußgeldrichter beim zuständigen Amtsgericht. Auch hier begleite ich Sie, falls Sie anwesend sein möchten. Ein Erlass des Bußgeldbescheides ist durchaus möglich. Natürlich landen auch häufig andere Verkehrsfälle vor dem Gericht, was sich meist nicht vermeiden lässt. Vor allem dann nicht, wenn Personen geschädigt wurden. Auch hier vertrete ich Sie als Anwalt in allen Bereichen und berate Sie vorab ausführlich zu Ihren Rechten und den Vorgehensweisen.

Wie ich Ihnen als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht helfen kann

Generell stehe ich, Christoph Klement, 97711 Maßbach, Raum Bad Kissingen / Schweinfurt, Ihnen in sämtlichen Bereichen aus dem Verkehrsrecht zur Verfügung.

  • Außergerichtliche Beratung
  • Streitschlichtung
  • Vertretung vor Gericht

Nicht selten kommt es auch vor, dass sich viele Streitigkeiten auch außergerichtlich lösen lassen. Dabei wird meist viel Geld und Aufwand gespart. Meist handelt es sich auch nur um einen Streit, beispielsweise im Falle eines kleinen Autounfalles. Hier möchte ich mich als Streitschlichter bereiterklären, um für beide Seiten ein akzeptables Ergebnis zu erzielen. Und sollte es dennoch einmal vor Gericht gehen, so dürfen Sie auf einen kompetenten Anwalt setzen.


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